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Handeln Sie mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten?
Suchen Sie Informationen zu den EG-Verordnungen zum Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und zu Ihren Verpflichtungen bezogen auf CITES?

Falls ja, so haben Sie die richtige Internet-Seite gefunden!

eu-wildlifetrade.org wurde entwickelt, um aktuelle und einfach aufbereitete Informationen zum gewerblichen Handel in der EU mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und Produkten daraus anzubieten. Auf dieser Seite finden sich auch Informationen für Reisende. Die Internet-Seite ist in den 22 offiziellen Sprachen der EU verfügbar, und ausführliche PDF Faktenblätter zu bestimmten Themengebieten sind in den offiziellen Arbeitssprachen der Europäischen Kommission (Englisch, Französisch und Deutsch) erhältlich. Die Information auf dieser Webseite skizziert die gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und Naturschutzerwägungen, die die Ausarbeitung dieser regulierenden Maßnahmen veranlassten. Wichtige Aspekte von CITES und der EG-Verordnungen zum Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten werden hervorgehoben; Links zu anderen Informationsquellen sind aufgeführt. Diese Links leiten Sie zu Hintergrundmaterial, nationalen Gesetzgebungen und Verträgen weiter, die von Bedeutung für die Regelung des Handels mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in die EU, aus der EU und innerhalb der EU sind. Obwohl diese Internet-Seite hauptsächlich Informationen über naturschutzbezogene Handelsbestimmungen für wildlebende Tier- und Pflanzenarten bereitstellen soll, bietet sie auch eine Einführung in andere relevante gesetzliche Bestimmungen zu Tierschutz, Gesundheit und anderen Themen. 

Diese Internet-Seite wurde von TRAFFIC für die Europäischen Kommission und unter Beratung durch die CITES Vollzugsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten entwickelt und im Februar 2010 das letzte Mal aktualisiert.

Diese Information wird nur zur Anleitung bereitgestellt und ist keine endgültige Auslegung des Gemeinschaftsrechts.


Hintergrund

Millionen von lebenden Tieren und Pflanzen werden jedes Jahr in die Europäische Union (EU) eingeführt, wie zum Beispiel Papageien aus Südamerika, Chamäleons aus Afrika und Orchideen aus Südostasien. Darüber hinaus befriedigen eine Vielzahl an Produkten von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, wie etwa Schuhe oder Taschen aus Reptilienleder, Holzprodukte (zum Beispiel Möbel) oder getrocknete Pflanzen, die für medizinische Zwecke verwendet werden, den hohen Bedarf der Verbraucher in der EU. Einige wildlebende Tier- und Pflanzenarten, die im Handel sind, unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen, die verabschiedet wurden, um alle gewerblichen Transaktionen mit diesen Arten überwachen und kontrollieren zu können. CITES, die EG-Verordnungen zum Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und nationale Gesetze bilden ein umfassendes Instrumentarium von Gesetzestexten, die den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten weltweit regeln, aber auch andere Themen behandeln, wie etwa den Schutz von lebenden Tieren, die Ausbringung oder das Entweichen von Invasivarten in die freie Natur in der EU, Gesundheitsaspekte für Menschen, Tiermedizin und Pflanzenhygiene, bezogen auf die Einfuhr von exotischen Organismen in die EU. 

Menschen, die im Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten tätig sind, wie Importeure, Exporteure oder Einzelhändler, müssen über die aktuellen Bestimmungen der EG-Verordnungen zum Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten informiert sein. Sie müssen sich ihrer gesetzlichen Verpflichtungen bewusst sein, und müssen einfachen Zugang zu den für ihre Arbeit notwendigen Informationen haben.

Bewusstsein und Informationen hinsichtlich der gesetzlichen Verpflichtungen im Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sind der erste Schritt zu

  • einem nachhaltigen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, der dazu beiträgt, sowohl die Natur zu schützen als auch den Fortbestand Ihres Berufszweigs,
  • Verbrauchern, die mit Ihren Produkten und Dienstleistungen zufrieden sind und sicher gehen können, dass die Exemplare von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die sie bei Ihnen kaufen, legal erworben wurden, und zu
  • einem gesetzeskonformen Handel, der im Einklang mit den EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen zum Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten steht, und Sie davor bewahrt, Strafen zahlen zu müssen, Sendungen beschlagnahmt zu bekommen, und eine Gefahr für die Biodiversität zu werden. 

Wenn Sie weitere Informationen suchen und verantwortlich mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten handeln wollen, wählen Sie bitte aus dem Menü oben auf der Seite.

 

 Die Internet-Seite GESETZGEBUNG beinhaltet:


  • Internationale Gesetzgebung (zum Beispiel EG-Verordnungen zum Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, CITES und andere einschlägige Übereinkommen), die auf den Handel mit und die Verwendung von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten bezogen ist, einschließlich im Hinblick auf die Haltung von lebenden Exemplaren.

  • Nationale Gesetze,  die von den 27 EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet wurden, um CITES und die EG-Verordnungen zum Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten um- und durchzusetzen, und andere Themen zu berücksichtigen, wie etwa Naturschutz.
    Diese Texte sind als PDF-Dateien verfügbar und können heruntergeladen werden. Benützen Sie dazu einfach die frei erhältliche Version von Acrobat Reader.

 Die THEMEN - Seite stellt spezifische sowie technische Aspekte dar, wie zum Beispiel:


  • Genehmigungen, Bescheinigungen und Einfuhrmeldungen, die für die Einfuhr in, die Ausfuhr aus und den Handel innerhalb der EU erforderlich sind.

  • Tier- und Pflanzenschutz, Gesundheitsfragen und Invasivarten, bezogen auf wildlebende Tier- und Pflanzenarten im Handel.

  • Züchtung in Gefangenschaft und künstliche Vermehrung: Definitionen und Regelungen.

  • Kennzeichnung und Etikettierung von Exemplaren von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, deren Handel durch die EU-Verordnungen und CITES reguliert ist.

  • Handel mit Gütern zum persönlichen Gebrauch und Haushaltsgebrauch.

  • Handel mit und Einfuhr von Souvenirs aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten oder Teilen und Derivaten davon
  • Handel mit Kaviar und Etikettierungsvorschriften für Kaviarbehältnisse.

    Eine PDF Datei ist zu jedem dieser Themen verfügbar und kann heruntergeladen werden. Benützen Sie dazu einfach die frei erhältliche Version von Acrobat Reader

 Die LINKS UND QUELLEN


Seite liefert Ihnen eine Liste von Links zu internationalen, europäischen und nationalen Internet-Seiten sowie Quellen (Materialien, Kontakte, und andere), bezogen auf den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und auf den Naturschutz.


 Die FAQ


Die FAQ Seite enthält eine Liste von häufig gestellten Fragen und ihren Antworten.


unter KONTAKT UND IMPRESSUM

Mit Hilfe der Adressen unter KONTAKTAUFNAHME können Sie TRAFFIC oder die Europäische Kommission jederzeit kontaktieren, wenn Sie Rat suchen, weitere Fragen haben, oder uns sagen möchten, was Sie von dieser Seite halten; Sie können uns natürlich auch gerne auf Lücken aufmerksam machen, die Ihnen aufgefallen sind, und uns Ihre Verbesserungsvorschläge mitteilen.