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THEMEN-SEITE
Inhalt
- Genehmigungen, Bescheinigungen
und Einfuhrmeldungen, die für die Einfuhr in die,
die Ausfuhr aus der und den Handel innerhalb der EU erforderlich
sind
- Tier- und Pflanzenschutz, Gesundheitsaspekte
und Invasivarten, bezogen auf den Handel mit wildlebenden
Tier- und Pflanzenarten
- Züchtung in Gefangenschaft und
künstliche Vermehrung: Definitionen und Regelungen.
- Kennzeichnung und Etikettierung
von Exemplaren von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, deren
Handel durch die EU-Verordnungen und CITES reguliert ist.
- Handel mit Gütern zum persönlichen
Gebrauch und Haushaltsgebrauch.
- Ratgeber für Souvenirs aus wildlebenden
Tier- und Pflanzenarten für Reisende oder Personen, die im
Ausland leb(t)en
- Handel mit Kaviar und Etikettierungsvorschriften für Kaviarbehältnisse
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Um den CITES Bestimmungen nachzukommen, regeln die EG-Verordnungen zum Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten gegenwärtig den Handel von mehr als 30.000 Arten von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sowie Teilen und Derivaten davon. Diese Verordnungen [Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates und Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission] arbeiten mit Hilfe eines Systems von Genehmigungen, Bescheinigungen und Einfuhrmeldungen, die ausgestellt werden müssen, bevor ein Handel stattfinden kann, und die an den EU-Außengrenzen vorgewiesen werden müssen. Dieses Dokument (PDF-Datei) gibt einen Überblick über die erforderliche Bürokratie beim legalen Handel mit Exemplaren von Arten, die in einem der vier Anhänge der Verordnungen gelistet sind. Die Internet-Seite beschreibt zudem die Verfahrensweisen und die Bedingungen, die eingehalten werden müssen, bevor das betreffende Dokument ausgestellt werden kann. Diese PDF-Datei hat zwei Hauptteile: der erste Teil behandelt den EU-Außenhandel, das heißt die Einfuhr aus einem Drittland in die EU und die Ausfuhr sowie Wiederausfuhr aus der EU in ein Drittland; der zweite Teil beschäftigt sich mit dem Handel innerhalb der EU, sei es Handel zwischen einzelnen EU-Mitgliedsstaaten oder Handel innerhalb eines EU-Mitgliedsstaates.
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Lebende Tiere und Pflanzen, insbesondere exotische Arten, haben besondere biologische Erfordernisse (Nahrung, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und andere). Händler und Verbraucher müssen sich dieser natürlichen Erfordernisse bewusst sein, damit sie den Exemplaren, die sie halten, die bestmögliche Pflege zukommen lassen können, um zu vermeiden, dass diese leiden oder sterben. Händler mit lebenden Tieren und Pflanzen, insbesondere Einzelhändler, haben ein bestimmtes Maß an gesetzlicher Verantwortung und sollten sicherstellen, dass ihre Kunden über die biologischen Besonderheiten und Pflegeerfordernisse der Arten, die sie erwerben, gut informiert sind. Diese gesetzlichen Verpflichtungen und die wichtigsten Aspekte bezüglich des Schutzes lebender Tiere (wie etwa die Haltung und Pflege, Transport und Zurschaustellung sowie Ausstellungsregeln) werden in diesem Abschnitt behandelt (PDF-Datei). Dieser Abschnitt führt darüber hinaus Links zu anderen Informationsquellen über die Haltung und Pflege von häufig gehaltenen Arten und potentiellen Gefahren auf. Diese reichen von der Flucht exotischer Arten und den möglicherweise damit verbundenen ökologischen Gefahren für die natürlichen Habitate und einheimischer europäischer Arten (zum Beispiel durch Konkurrenz) bis hin zu Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von Menschen.
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Viele exotische Haustiere oder Zierpflanzen, wie Orchideen oder Kakteen, die in der EU gehandelt werden, stammen nicht aus freier Natur, sondern sind in Gefangenschaft gezüchtet oder künstlich vermehrt worden. Wenn dies unter Beachtung von CITES und der EG-Verordnungen geschieht, dann übt die Zucht exotischer Tiere in Gefangenschaft oder die künstliche Vermehrung von Pflanzen in Pflanzenzüchtungen nicht denselben Druck auf die Wildpopulationen aus wie die Jagd oder Wildsammlung und erlaubt den Verbrauchern dennoch die Freude an der Haltung eines exotischen Tiers oder einer Pflanze. Daher profitiert der Handel mit gezüchteten Tieren und künstlich vermehrten Pflanzen von speziellen Bestimmungen, die Handelserleichterungen einschließen, wenn alle Bedingungen der EG-Verordnungen zum Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten eingehalten worden sind. Auf die relevanten Artikel (spezielle Bestimmungen und notwendige Bedingungen), die eingehalten werden müssen, wird im Text verwiesen, und sie werden kurz erklärt (PDF-Datei).
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Um Betrug zu verhindern und den illegalen Handel mit Arten, die in den Anhängen der EG-Verordnungen aufgeführt sind, einzuschränken, müssen bestimmte lebende Exemplare und einige Produkte von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten eindeutig gekennzeichnet oder etikettiert werden. Das trifft zum Beispiel für die lebenden Exemplare von bestimmten Tierarten, für die Häute von Krokodilen und für Kaviardosen zu. Die PDF-Datei "Kennzeichnung und Etikettierung" gibt einen Überblick über die Kennzeichnungs- und Etikettierungspflicht und beschreibt einige der häufig verwendeten Techniken, wie etwa Krokodil-Hautschilder, Kaviar-Dosenetikettierungen, Schildkröten-Kennzeichnung und Photoidentifikation.
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Wenn Sie kein gewerblicher Händler von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sind, sondern ein normaler Reisender, oder jemand, der im Ausland lebte und nun mit seinem Haushalt wieder in die EU ziehen möchte, so müssen Sie berücksichtigen, dass sich die EG-Verordnungen zum Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten auf den gesamten Handel beziehen. Das schließt auch den nicht-gewerblichen Transport über die EU-Außengrenzen und die Grenzen von Drittländern ein. Dies kann Personen betreffen, die ein Exemplar einer Art transportieren, die unter die EG-Verordnungen zum Handel von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten fällt, entweder als Teil eines Umzugs oder im persönlichen Reisegepäck. Es bezieht sich auch auf Jagdtrophäen und Touristensouvenirs, die aus Bestandteilen von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind, und die Sie im Urlaub gekauft haben. Die PDF-Datei "Persönlicher Gebrauch und Haushaltsgebrauch" erklärt Ihre Verpflichtungen in Bezug auf das persönliche Reisegepäck, das Sie mit sich führen, oder in ähnlichen Umständen.
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Souvenirs aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, wie etwa ausgestopfte Tiere, Regenstöcke (aus Kakteen), Schalen, Korallen und andere Raritäten, die auf Tier- oder Pflanzenarten basieren, gehören zu den Gegenständen, die in der EU am häufigsten vom Zoll beschlagnahmt werden. Souvenirs aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten mit aus dem Urlaub nach Hause zu bringen, mag ein nettes Andenken sein, aber machen Sie sich bewusst, dass der Handel mit vielen Tier- und Pflanzenarten, sowie ihren Teilen oder Produkten durch CITES und die EG-Verordnungen zum Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten kontrolliert wird. Für die Einfuhr solcher Geschenke und Souvenirs in die EU ist daher entweder eine Genehmigung erforderlich, oder sie ist verboten. Der Ratgeber für Souvenirs aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten (PDF-Datei) informiert darüber, für welche Souvenirs aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten eine Genehmigung erforderlich ist, und was Sie am besten nicht kaufen sollten, da der internationale Handel damit verboten ist.
Klicken Sie hier, um den Ratgeber für Souvenirs aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten für 20 beliebte Ferienziele herunterzuladen.
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