GESETZGEBUNGS-SEITE

Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über die gültigen Verordnungen und Gesetze auf internationaler, EU und nationaler Ebene, mit Bezug auf den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und Naturschutz. Sie fasst auch die Bestimmungen zusammen, die für Tierschutz, Tiermedizin und Pflanzenhygiene, für Zoologische und Botanische Gärten und die Zollbehörden relevant sind.  


 International Gesetzgebung PDFDE


CITES und die EG-Verordnungen zum Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten bilden den gesetzlichen Rahmen für die Händler mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in der EU und für deren Kunden. Nationale Gesetze und andere EU Verordnungen und Richtlinien sowie internationale Artenschutz- und Biodiversitätskonventionen decken darüber hinaus Themen wie Tier- und Pflanzenschutz, Gesundheitsbestimmungen, Biodiversität und andere ab. Die betreffende PDF-Datei kann heruntergeladen werden; sie erklärt, wie man die gesetzlichen Bestimmungen der EU-Verordnungen zum Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten erfüllen kann und informiert über die Arten, die in den Anhängen A, B, C oder D gelistet sind. Die Rolle und Funktion der wichtigsten EU-Organe, wie etwa das CITES Komitee, die Wissenschaftliche Prüfgruppe und die Enforcement Group (Gruppe Anwendung der Regelung) sowie die nationalen Organe CITES Vollzugsbehörden und CITES Wissenschaftliche Behörden, werden erklärt.  

 nationale Gesetzgebung PDFDE


Obwohl die EG-Verordnungen zum Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in allen EU-Mitgliedsstaaten direkt anwendbar sind, müssen notwendige Bestimmungen zur Umsetzung in die Nationale Gesetzgebung übertragen und durch nationale Gesetze, zum Beispiel das Strafgesetz, ergänzt werden, sobald es um Aspekte geht, die im Bereich der nationalen Souveränität liegen. Darüber hinaus hat jeder EU-Mitgliedsstaat weitere Gesetze mit Bezug auf Biodiversität und Artenschutz, tiermedizinische und Pflanzenhygiene-Bestimmungen, Tier- und Pflanzenschutz sowie Zoll-Vorschriften. Mit Bezug auf die Nationale Gesetzgebung, die von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet wurde, enthält die PDF-Datei die Titel der wichtigsten nationalen Gesetze und Verordnungen (der 25 EU-Mitgliedsstaaten), die CITES und die EG-Verordnungen zum Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten abdecken. Wo möglich sind die Links zu Online-Texten dieser nationalen Gesetze und Verordnungen inbegriffen. 

Hintergrund

CITES, die Konvention über den Internationalen Handel mit gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten (= Washingtoner Artenschutzübereinkommen) ist über 30 Jahre alt. Sie trat 1975 in Kraft und ist seither zu einem der wichtigsten internationalen Übereinkommen im Bereich des Artenschutzes geworden. Bis heute sind mehr als 160 Staaten der Konvention beigetreten, einschließlich aller 25 EU-Mitgliedsstaaten, sowie der EU-Beitritt und Beitrittsländer. Das Ziel von CITES ist es, sicherzustellen, dass der internationale Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten nicht zu einer Bedrohung für den Schutz der betreffenden Arten in freier Natur führt. Gegenwärtig reguliert CITES den Handel mit etwa 30.000 Arten aus Fauna und Flora; CITES arbeitet mit einem System von Genehmigungen und Bescheinigungen, die erforderlich sind, bevor der internationale Handel mit den Exemplaren von Arten stattfinden kann, die von CITES abgedeckt werden. Die Arten werden in drei verschiedenen Anhängen gelistet, in Abhängigkeit von ihrem Schutzstatus und dem Volumen des internationalen Handels.   


Seit 1982 setzt die EU CITES mit Hilfe einer gemeinsamen Verordnung um, die in allen EU-Mitgliedsstaaten anwendbar ist, einschließlich derer, die am Anfang CITES noch nicht beigetreten waren. Als Folge des europäischen Binnenmarktes zu Anfang der 90er Jahre und des Wegfalls regelmäßiger Grenzkontrollen innerhalb der EU entstand die Notwendigkeit einer neuen, umfassenderen Verordnung. Um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen und die Umsetzung von CITES in der EU zu gewährleisten, wurde eine neue EG-Verordnung zum Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten (EG) Nr. 338/97, die im Juni 1997 in Kraft trat, und darauf bezogene Verordnungen der Europäischen Kommission verabschiedet. Die neueste dieser Verordnungen der Kommission ist die Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission vom 4. Mai 2006, welche die vorherige Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 der Kommission ersetzte und im Juli 2006 in Kraft trat. Die EG-Verordnungen zum Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sind in allen EU-Mitgliedsstaaten direkt anwendbar und bilden die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung von CITES in der EU. Diese gesetzlichen Bestimmungen regeln den internationalen und EU-internen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und beinhalten einige zusätzliche Bestimmungen, die nicht bei CITES enthalten sind.